Zwangsverwaltung
Aufgrund Wesensverwandtschaft zur Insolvenzverwaltung werden die Fachanwälte für Insolvenzrecht Thomas Linse und Klaus-Christof Ehrlicher von den Amtsgerichten - Vollstreckungsgerichten - Bamberg, Coburg und Meiningen als Zwangsverwalter bestellt. Sie stehen auch gerne weiteren Vollstreckungsgerichten zur Verfügung.
Herr Klaus-Christof Ehrlicher hat im Juni 2005 sein Lehrgangszertifikat der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V. erhalten, das ihm die Geschäftskunde eines Zwangsverwalters notwendigen rechtlichen, buchhalterischen und organisatorischen Kenntnisse belegt.
Zwangsverwaltung ist eine Vollstreckungsmaßnahme in das unbewegliche Vermögen, bei der der Zwangsverwalter an die Stelle des Immobilieneigentümers tritt.
Aufgrund der gerichtlichen Bestellung ist der Zwangsverwalter in keiner Weise von Gläubigern abhängig und hat die Aufgabe, die Immobilie zu verwalten und Erträge zu erwirtschaften. Neben rechtlichen (Mietrecht, Zwangsvollstreckung) und buchhalterischen Kenntnissen erfordert die Tätigkeit als Zwangsverwalter eine wirtschaftliche Denkweise sowie Durchsetzungsvermögen.
Auch das Facility- Management größerer gewerblicher und privater Immobilienobjekte ist der Kanzlei Linse durch die Gerichte anvertraut worden und kann bewältigt werden (z. B. Autohäuser, Produktionshallen, Wohngebäude mit bis zu 100 Einheiten).
Unsere Mandanten profitieren insoweit von der Zwangsverwaltung, als dass vertiefte Kenntnisse im Miet- und Zwangsversteigerungsrecht sowie im Nebenbereich der Hausverwaltung vorliegen.